Türelemente, die Türausstattung sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen mit den dazugehörigen elektrischen Verkabelungen gehören zu den komplexesten Gewerken am Bau.

Oft entstehen dadurch Meinungsverschiedenheiten oder Streit.

Ein unabhängiger, unparteiischer und fachlich kompetenter Sachverständiger kann durch seine sachliche und fachliche Beurteilung Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über

• den Inhalt,
• die Auslegung oder
• die Anpassung eines Vertrages klären

Als freier Sachverständiger für Innentüren,Türausstattung und Zutrittskontrollsysteme erstelle ich entsprechende Gutachten. Professionell, objektiv, unparteiisch und unabhängig.


Kurzübersicht möglicher Leistungen:

Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten (zur eigenen Standortbestimmung)

  • Beauftragung durch eine Partei

Ein Schiedsgutachten dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

  • direkte Beauftragung des Sachverständigen durch beide (alle) Parteien
  • außergerichtliches Verfahren
  • verbindliche Anerkennung durch beide (alle) Parteien
  • Kostenteilung oder Kostenverteilung durch Sachverständigen (nach Obsiegen- / Unterliegenanteil)

Ein Beweissicherungsgutachten kann von einer oder beider Parteien über das Gericht beantragt werden, ohne das ein Rechtsstreit anhängig ist.

  • Beantragung von einer oder beider Parteien über das Gericht
  • zunächst außergerichtliche Streitbeilegung
  • Beauftragung über das Gericht
  • Beweissicherung für ein mögliches späteres Verfahren

Ein vom Gericht beauftragtes Gutachten dient zur rechtlichen Bewertung von Streitigkeiten.

  • Beauftragung durch das Gericht
  • Das Gutachten erfolgt nach der Aufgabenstellung in einem Beweisbeschluss, der vom Gericht erlassen wird.

Begleitung bei der Bauabnahme von Innentüren und der Türausstattung.

  • Beauftragung durch eine oder beide Parteien
  • Sicherheit bei der Mängelfeststellung

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