Die Erstellung des Gutachtens erfolgt aus einem Beweisbeschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.
Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien.
Der Sachverständige darf sich nur auf die gestellten Fragen beziehen, selbst wenn kritische Auffälligkeiten vorhanden sind. Denn diese Auffälligkeiten sind nun einmal nicht Bestandteil des Gerichtsverfahrens.
Dadurch ist das Gerichtsgutachten in einem Prozess uneingeschränkt verwendbar.
Hinweis: Diese Angaben dienen nur zu einer ersten Orientierung. Für den rechtlichen Inhalt der Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Dazu besprechen sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt, der ihnen Auskunft zu ihrer individuellen Situation geben kann.