Was ist ein Privatgutachten?

Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten.

Mit Hilfe eines Privatgutachtens wird es einem Anwalt ermöglicht die Stärke und Sicherheit der eigenen Position einzuordnen und somit die Erfolgsaussichten und Risiken eines Gerichtsverfahrens einzuschätzen oder ggf. die Prozesskosten zu vermeiden.
Im Fall einer Klage dient das Privatgutachten zur Darlegung von Sach- und Schadensstand vor Gericht.


Wer bezahlt das Privatgutachten?

Zunächst wird ein Privatgutachten direkt vom Auftraggeber bezahlt.
Wenn eine ausreichende Klagegrundlage zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung jedoch nur durch ein Gutachten durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte, wird das Gericht die Erstattungsfähigkeit anerkennen.

Dazu sieht der Gesetzgeber folgendes vor:

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

§ 91 Absatz 1 der ZPO (Zivilprozessordnung)

Hinweis: Diese Angaben dienen nur zu einer ersten Orientierung. Für den rechtlichen Inhalt der Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Dazu besprechen sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt, der ihnen Auskunft zu ihrer individuellen Situation geben kann.