Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Gerichtsverfahren sind nicht die einzige Möglichkeit um Streitfälle zu schlichten oder zu entscheiden.

Oft ist der Gang an die Gerichte - unter Umständen durch mehrere Instanzen - kosten- und zeitaufwändig. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens geschaffen. Wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist kann das Verfahren dadurch vereinfacht und die Gerichte durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung entlastet werden.

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.

§485 Absatz 1 der ZPO (Zivilprozessordnung)

Vorteile des Beweissicherungsgutachtens

Der beauftragte Sachverständige wird nicht von den Parteien oder nur einer Partei ausgewählt sondern auf Antrag einer Partei vom Gericht bestimmt. Dadurch hat das erstellte Gutachten im ggf. später stattfindenden Prozess Bestand.


Was kann ein Beweissicherungsgutachten grundsätzlich klären?

Das Bestehen eines rechtlichen Interesses wie z.B.

  • die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
  • der Aufwand zur Beseitigung eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
  • der Zustand einer Person oder der Zustand oder Wert einer Sache festzustellen sind.
Ein rechtliches Interesse liegt bereits dann vor, wenn die Feststellung zur Vermeidung eines Prozesses dienen kann. Es soll durch Aufklärung des Sachverhaltes eine Vergleichsmöglichkeit für die Parteien geschaffen werden um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dadurch werden die Gerichte entlastet und die Verfahrenskosten niedrig gehalten.

Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse daran hat, dass 1. der Zustand einer Person oder der Zustand oder Wert einer Sache, 2. die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels, 3. der Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels festgestellt wird. Ein rechtliches Interesse ist anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann.

§485 Absatz 2 der ZPO (Zivilprozessordnung)

Außerdem noch wichtig zu wissen.

  • Das Beantragen eines Beweissicherungsgutachtens ist nicht mit einer Anwaltspflicht verbunden.
  • Damit Gewährleistungsansprüche unterbrochen werden muß der Antrag die Bezeichnung des Gegners, die bezeichneten Mängel sowie Zeugen und Beweismittel enthalten.
  • Hilfreich für das Gericht ist, wenn die Antragsteller bereits bei der Antragstellung einen oder mehrere Sachverständige benennen.
  • Ist eine Einigung zwischen den Parteien zu erwarten kann das Gericht zur mündlichen Anhörung laden und eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen.
  • Ist keine Einigung zu erwarten wirkt sich die bis dahin vergangene Zeit nachteilig aus, da nun ein Klageverfahren eingeleitet werden müsste um eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen.

Hinweis: Diese Angaben dienen nur zu einer ersten Orientierung. Für den rechtlichen Inhalt der Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Dazu besprechen sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt, der ihnen Auskunft zu ihrer individuellen Situation geben kann.